Influencer & Steuern: Was du wirklich wissen musst!

1. Dieser Text dient nur deiner Information.
2. Er ist bewusst vereinfacht geschrieben, damit ihn wirklich jeder versteht.
3. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
4. Für deine eigene Situation solltest du IMMER einen Steuerberater fragen!

creator influencer steuern

Du bist Influencer, TikTok-Creator oder streamst auf Insta & YouTube? Dann solltest du wissen: Fast alles, was du in deinem Creator-Leben bekommst – ob Geld, Produkte, Reisen oder coole Deals – kann das Finanzamt interessieren.

Und Achtung:

Die Behörden schlafen nicht mehr! Inzwischen gibt es spezielle Influencer Task Forces beim Finanzamt. Diese Teams nutzen modernste Tools und KI-gestützte Recherche-Methoden, um gezielt Creator zu überprüfen.

Das heißt: Sie scannen Social Media, werten Hashtags und Kooperationen automatisiert aus und holen sich bei Agenturen oder Marken im Zweifel auch direkt Infos ein. Wer denkt, das merkt keiner – täuscht sich!

Hier sind die Basics, damit du keinen Stress mit dem Finanzamt bekommst:

1. Alles zählt – auch Geschenke!

Ganz klar: Sobald du für Werbung Geld bekommst, ist das Einkommen. Aber auch Sachen wie Produkte, die du zeigen sollst (z.B. Mode, Kosmetik, Technik, Reisen), sind Einkommen. Auch wenn du kein Geld bekommst, sondern „nur“ das Produkt oder eine Reise – das zählt als Einnahme. Heißt: Auch ein kostenloses Fahrrad oder ein Grill, den du behalten darfst, ist steuerlich wie Geld zu sehen.

Wenn du Sachen NUR testen, aber NICHT behalten darfst, zählt das meistens nicht als Einnahme.

Wichtig: Es kommt darauf an, ob du das Produkt behalten darfst! Das sollte vertraglich geregelt sein.

2. Steuern gibt’s nicht nur auf Geld

Das Finanzamt will nicht nur einen Anteil von deinem Geld – sondern auch vom Wert der Sachen, die du bekommst. Der Wert ist meistens der übliche Verkaufspreis (ohne Umsatzsteuer).

Wenn du ein Produkt geschenkt bekommst und später weiterverkaufst oder privat benutzt, musst du das nochmal angeben („Entnahme“).

3. Welche Steuern betreffen dich als Influencer?

Einkommensteuer:
Fast immer, wenn du regelmäßig Content machst und dafür Geld oder Produkte bekommst.

Gewerbesteuer:
Kommt oft dazu, wenn du größere Umsätze machst (z.B. mehr als 24.500 € Gewinn im Jahr, als Einzelunternehmer).

Umsatzsteuer:
Sobald du regelmäßig etwas „verkaufst“ (Werbung, Produktplatzierung), bist du Unternehmer für das Finanzamt. Es gibt eine Kleinunternehmerregelung, die dich befreien kann – aber die Grenze ist schnell überschritten.

4. Was kannst du absetzen?

Du darfst viele Kosten als Ausgaben abziehen: Zum Beispiel Kamera, Mikro, Software, Studio-Miete, Fahrtkosten zu Events.

Aber: Normale Kleidung zählt NICHT, auch wenn du sie nur für Content gekauft hast! Nur typische Berufskleidung (z.B. Kostüm für ein bestimmtes Format, das du privat nie tragen würdest) geht manchmal.

Reisen darfst du absetzen, aber NUR den beruflichen Anteil. Wenn du mit Family fährst und alles privat ist, wird’s schwierig. Je mehr privat, desto weniger kannst du absetzen.

5.  Achtung bei deinem Namen!

Dein Name kann irgendwann einen eigenen „Wert“ bekommen (z.B. viele Follower, bekannte Marke). Das interessiert das Finanzamt aber erst, wenn du richtige Lizenzverträge hast, also wenn du deinen Namen wirklich „verkaufst“ oder jemand damit offiziell werben darf. Einfach nur viele Follower zu haben, reicht noch nicht.

6. Wann bist du Unternehmer?

Schon bei wenigen Kooperationen kann das für das Finanzamt ein Business sein. Das heißt: Du musst Buch führen, Einnahmen aufschreiben, Belege sammeln und am Ende des Jahres alles offenlegen.

7. Noch ein fetter Tipp zum Schluss:

Viele denken, solange sie keine Kohle überwiesen bekommen, sondern nur Produkte, sei das alles egal. Falsch! Auch Produkte, Einladungen oder Gratis-Events können Einnahmen sein – und damit steuerpflichtig.

8. Provisionszahlungen – das solltest du wissen!

Wenn du als Influencer oder Creator Provisionen bekommst, zum Beispiel für Affiliate-Links, Verkäufe, Empfehlungen oder Empfehlungen in Shops, gilt das ganz klar als steuerpflichtige Einnahme. Es spielt keine Rolle, ob dir die Provision auf dein Konto, PayPal oder als Gutschein ausgezahlt wird – alles muss angegeben werden.

Auch hier gilt:

Du musst jede Provision dokumentieren (selecdoo bietet dir hier ausführliche Dokumentationen in deinem Account), egal wie hoch sie ist oder wie selten das passiert. Das Finanzamt prüft heute oft automatisiert, welche Shops oder Netzwerke mit Influencern zusammenarbeiten und gleicht das mit deinen Angaben ab. Gib also auf jeden Fall immer deine Steuernummer bei jeder Affiliate Plattform an.

Fazit:

Provisionszahlungen sind kein „Bonus“ oder Geschenk, sondern wie ganz normale Einnahmen zu behandeln und in deiner Steuererklärung anzugeben. Auch hier nutzt die Influencer Task Force KI-Tools, um Auffälligkeiten zu finden.

Kurz gesagt:

Sobald du als Influencer aktiv bist, regelmäßig Kooperationen hast, Produkte bekommst oder Werbung machst, bist du fast immer steuerpflichtig – egal wie klein du bist. Lieber einmal zu früh alles korrekt anmelden als hinterher eine dicke Rechnung bekommen!

Hinweis:

Das Finanzamt hat dank Task-Force und KI längst alle Möglichkeiten, deinen Social Media Erfolg zu erkennen – und zieht dich zur Kasse, wenn du nichts angibst. Also: Mach’s lieber gleich richtig!

Quellen und weitere Informationen findest du ausführlich hier (hier klicken).

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