Regelwerk für Posts,  
Aktionen & Deals
§1 Zweck
Dieses Regelwerk definiert verbindliche Anforderungen für die Erstellung, Einreichung und Veröffentlichung von Posts und Aktionen innerhalb der selecdoo Plattform sowie auf der selecdoo Website. Ziel ist die Sicherstellung einer erfolgreichen, klaren und leistungsorientierten Kommunikation gegenüber Publishern.
§2 Zielsetzung
Posts und Aktionen dienen der gezielten und erfolgreichen Präsentation von Produkten gegenüber Publishern. Sie haben den Zweck, Relevanz, Nutzen und Verwendungszusammenhang des beworbenen Produkts unmittelbar zu vermitteln. Es wird vorausgesetzt, dass die Inhalte ohne weiterführende Recherche auf den Produktwebseiten verständlich und verwertbar sind.
§3 Textumfang und Struktur
- (1) Der zulässige Textumfang beträgt mindestens 500 Zeichen, welches technisch sichergestellt wird.
- (2) Jeder Beitrag hat eine eindeutige Struktur, bestehend aus:
- a) einer Überschrift mit klarem Nutzenbezug,
- b) einer kurzen Einleitung mit konkretem Bezug auf die Anwendung oder den Anlass,
- c) einem Hauptteil mit strukturierten Vorteilen in prägnanter Form,
- d) einem abschließenden Argument, das die Kaufmotivation bzw. den Zeitpunkt des Interesses begründet.
- (3) Beiträge, die von dieser Struktur abweichen, können zurückgewiesen werden.
- (4) Texte, die vollständig oder teilweise aus der eigenen Unternehmenswebsite kopiert und eingefügt wurden, sind unzulässig. Jeder Beitrag muss individuell formuliert und redaktionell angepasst sein. Verstöße führen zur sofortigen Ablehnung.
- (5) Die selecdoo Redaktions-AI überarbeitet die eingereichten Texte im Interesse einer optimalen Darstellung für Publisher und Online-Shops, ohne dabei den inhaltlichen Kontext oder die ursprüngliche Aussage zu verändern.
§4 Sprachliche Anforderungen
- (1) Beiträge sind ausschließlich aus der Perspektive des Partners zu verfassen.
- (2) Die Verwendung der Pronomen „wir“, „uns“, „unser“ oder vergleichbarer Formen ist unzulässig.
- (3) Übertriebene Werbesprache, Superlative oder unbelegte Qualitätsbehauptungen sind unzulässig.
- (4) Zulässig sind ausschließlich sachliche, klare und alltagsrelevante Formulierungen, die den Nutzen und die Problemlösung nachvollziehbar darstellen.
§5 Darstellung der Vorteile
- (1) Der Hauptteil hat die wesentlichen Vorteile des Produkts in fünf bis sieben Punkten (Bulletpoints) darzulegen.
- (2) Jeder Punkt muss einen konkreten Nutzen oder ein erlebbares Ergebnis beschreiben.
- (3) Allgemeine Aussagen ohne erkennbaren Mehrwert sind unzulässig.
- (4) Es ist ein klarer Bezug zur Alltagssituation und Anwendung herzustellen.
§6 Bildmaterial
- (1) Bildmaterial muss die Botschaft des Beitrags unterstützen und darf keine ablenkenden oder künstlichen Elemente enthalten.
- (2) Es sind ausschließlich authentische, hochwertige und thematisch passende Bilder zu verwenden, die das Produkt im tatsächlichen Nutzungskontext darstellen.
- (3) Bei Aktionsbeiträgen ist der beworbene Rabatt visuell hervorzuheben.
- (4) Vorher-/Nachher-Darstellungen sind ausdrücklich zulässig.
- (5) Die Verwendung von Sonderzeichen (z. B. „&“, „/“, „%“, Emojis oder ähnliche Zeichen) im Dateinamen ist untersagt. Verstöße führen zu technischen Fehlermeldungen und Ablehnung des Beitrags.
§7 Einreichung und Vorlaufzeit
- (1) Beiträge und Aktionen müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf (5) Werktagen (Montag bis Freitag) vor dem gewünschten Veröffentlichungstermin eingereicht werden.
- (2) Beiträge, die innerhalb einer kürzeren Frist eingereicht werden, werden nach Möglichkeit geprüft, es besteht jedoch kein Anspruch auf rechtzeitige Veröffentlichung.
- (3) Bei geplanten Aktionen oder Terminen ist eine frühzeitige Mitteilung an selecdoo erforderlich, um eine zeitgerechte Veröffentlichung sicherzustellen.
- (4) Eingereichte Posts und Deals werden nach ihrem Eingangszeitpunkt gemäß dem „First Come, First Serve“-Prinzip bearbeitet.
§8 Prüfverfahren
- (1) Jeder Beitrag unterliegt einer inhaltlichen und formalen Prüfung.
- (2) Bei geringfügigen Mängeln wird einmalig eine Korrektur ermöglicht.
- (3) Werden die Anforderungen nach Korrektur erneut nicht erfüllt, erfolgt eine endgültige Ablehnung.
§9 Ablehnungsgründe
Ein Beitrag kann ohne weitere Prüfung abgelehnt, wenn:
- a) die Textlänge außerhalb des zulässigen Rahmens liegt,
- b) „wir/unser“-Formulierungen enthalten sind,
- c) weniger als fünf oder mehr als sieben Vorteilspunkte vorhanden sind,
- d) Sonderzeichen in der Bildbeschreibung verwendet wurden,
- e) kein klarer Abschluss mit Kauf- oder Nutzungsargument enthalten ist,
- f) die Einreichung ohne ausreichende Vorlaufzeit erfolgt,
- g) Textinhalte vollständig oder teilweise von der eigenen Website übernommen wurden.
§10 Schlussbestimmungen
Dieses Regelwerk tritt mit Veröffentlichung in Kraft und ist verbindlich für sämtliche Shops und Advertiser. Beiträge, die den Bestimmungen dieses Regelwerks nicht entsprechen, können abgelehnt und nicht veröffentlicht werden.