Ändert eine Mahnung von Creditreform etwas am Vertragsverhältnis?
Nein, eine Mahnung durch Creditreform hat keinerlei Auswirkungen auf das bestehende Vertragsverhältnis mit selecdoo. Sowohl der Vertrag als auch die selecdoo-AGB bleiben von einem Mahnvorgang vollständig unberührt und behalten ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
Eine Mahnung stellt ausdrücklich keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Es entsteht dadurch auch kein Sonderkündigungsrecht für Kundinnen und Kunden. selecdoo legt großen Wert auf Vertragssicherheit und Transparenz – das bedeutet, dass alle vertraglichen Vereinbarungen unabhängig von Zahlungsverzögerungen ihre volle Wirksamkeit behalten.
Diese Regelung gilt auch in weiterführenden Fällen: Selbst wenn es zu einem Mahnbescheid oder einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, bleibt der Vertrag in vollem Umfang bestehen. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich gemäß den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -bedingungen möglich, die in den selecdoo-AGB festgelegt sind.
selecdoo garantiert damit eine klare rechtliche Grundlage: Mahnverfahren betreffen ausschließlich die Beitreibung offener Forderungen und haben keine Auswirkungen auf die Vertragslaufzeit oder die vereinbarten Konditionen. Diese Trennung zwischen Zahlungsabwicklung und Vertragsverhältnis schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und unterstreicht die professionelle Vertragsgestaltung von selecdoo.