Ein Partner fragt einen Gutschein an - was muss ich tun?

Bei selecdoo können registrierte Partner jederzeit Gutscheine für beworbene Shops anfragen.

Diese Anfrage bedeutet sinngemäß: „Ich möchte eure Produkte – nicht die eurer Konkurrenz – gerne auf Provisionsbasis bewerben. Darf ich meiner Community dazu einen Gutschein anbieten?“

Eine solche Anfrage zeigt echtes Interesse am Shop und Engagement für dessen Produkte.

Nach Eingang der Anfrage prüft selecdoo diese zunächst intern. Ist die Prüfung erfolgreich, wird sie an den Shop weitergeleitet. Der Shop entscheidet anschließend, ob und in welcher Form ein Gutschein bereitgestellt wird. Dabei können folgende Punkte individuell festgelegt werden:

  • Zustimmung oder Ablehnung der Gutscheinvergabe
  • Anpassung der Gutscheinhöhe
  • Anpassung des Gutschein-Codes

Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail an selecdoo.

Beispiele möglicher Antworten:

  • Ja, gerne, aber nur 10 % statt 15 % Rabatt
  • Ja, gerne, aber mit dem Code PETER10 statt PETER15
  • Nein, aktuell kein Gutschein möglich

selecdoo legt den finalen Code im System an und ordnet ihn eindeutig dem anfragenden Partner zu. Nur dieser Partner kann den Code nutzen und damit Provisionen erzielen.

selecdoo empfiehlt, jede Anfrage – unabhängig von der Entscheidung – zu beantworten. Affiliate Marketing ist ein partnerschaftliches Geschäft zwischen Menschen, und eine kurze Rückmeldung signalisiert Wertschätzung. Auch bei einer Ablehnung kann so eine positive Beziehung bestehen bleiben, falls eine spätere Zusammenarbeit wieder interessant wird.

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