Warum ist auf der selecdoo Rechnung keine Mehrwertsteuer enthalten?
Selecdoo stellt Rechnungen grundsätzlich aus der Schweiz aus. Dadurch gilt für die Mehrwertsteuer (MWST) folgende Regelung:
- Mit Mehrwertsteuer: Wenn ein Advertiser seinen Unternehmenssitz in der Schweiz hat, wird die Rechnung inklusive der gesetzlichen MWST ausgestellt.
- Ohne Mehrwertsteuer (Reverse-Charge-Verfahren): Befindet sich der Unternehmenssitz in einem anderen Land, entfällt die MWST auf der Rechnung. Stattdessen greift das Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall muss die Steuer im jeweiligen Land selbst korrekt verbucht werden.
Gerade zu stark frequentierten Verkaufszeiten wie Black Friday ist es wichtig, dass Advertiser diese Regelung kennen. Nur so lassen sich interne Buchhaltungsprozesse reibungslos planen und die Abrechnung mit selecdoo korrekt umsetzen.
Zusammenfassung:
Die Anwendung der Mehrwertsteuer auf selecdoo Rechnungen hängt ausschließlich vom Unternehmenssitz des Advertisers ab. Schweizer Unternehmen erhalten Rechnungen mit MWST, alle anderen ohne (Reverse Charge).