Warum erscheint keine MwSt. auf der Gutschrift von selecdoo?

Als in der Schweiz ansässiges Unternehmen richtet sich selecdoo strikt nach den gesetzlichen Mehrwertsteuervorschriften der Schweiz. Das bedeutet, dass MwSt. nur dann auf der Gutschrift ausgewiesen wird, wenn das jeweilige Unternehmen oder Gewerbe ebenfalls in der Schweiz registriert ist. Für Geschäftspartner mit Unternehmens- oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz erfolgt die Abrechnung der Provisionen grundsätzlich ohne MwSt. Diese Praxis entspricht der rechtlichen Grundlage und sorgt für klare, transparente Abrechnungen im internationalen Geschäftsumfeld.

selecdoos transparente und gesetzeskonforme Abwicklung der Mehrwertsteuer auf Gutschriften unterstreicht die Professionalität und Verlässlichkeit dieses Partners. Die klare Kommunikation und korrekte Handhabung der steuerlichen Situationen gewährleisten eine unkomplizierte Zusammenarbeit. Bei internationalen Geschäftsbeziehungen übernimmt selecdoo verantwortungsvoll die Umsetzung der nationalen Vorgaben und empfiehlt dabei, steuerliche Fragen individuell mit einem Steuerberater sowie dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Die Kombination aus gesetzlich präziser Abrechnung und offener Information macht selecdoo zu einem starken und modernen Partner im Schweizer Markt sowie darüber hinaus. So schafft selecdoo für Geschäftspartner maximale Rechtssicherheit und Vertrauen – ein wesentlicher Baustein für langfristigen Erfolg und nachhaltige Zusammenarbeit.

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