Was bedeutet Auftragsverarbeitung im Affiliate Marketing?

Auftragsdatenverarbeitung (ADV) im Sinne der DSGVO und ihre Anwendung im Affiliate Marketing

Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister (Auftragsverarbeiter) im Auftrag eines Verantwortlichen. Dabei bleibt der Verantwortliche für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben verantwortlich, während der Auftragsverarbeiter die Daten ausschließlich nach Weisung verarbeitet. Die Vereinbarung einer ADV ist erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch Dritte im Auftrag verarbeitet werden.

Im Kontext des Affiliate Marketings kommt die ADV insbesondere dann zum Tragen, wenn personenbezogene Daten an Partner oder Dienstleister weitergegeben und von diesen verarbeitet werden. Dies kann beispielsweise beim Tracking von Nutzerverhalten, der Auswertung von Werbekampagnen oder der Abrechnung von Provisionen der Fall sein.

Bei der Affiliate-Plattform selecdoo ist eine ADV jedoch in der Regel nicht notwendig, da keine personenbezogenen Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Stattdessen erfolgen Tracking und Abrechnung meist auf Basis von anonymisierten oder pseudonymisierten Daten, sodass keine rechtliche Verpflichtung zur ADV besteht.

Zusammenfassung:

  • ADV regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte im Auftrag.
  • Im Affiliate Marketing ist ADV relevant, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • selecdoo speichert keine personenbezogenen Daten, weshalb eine ADV hier üblicherweise nicht erforderlich ist.

Diese Definition unterstützt die rechtliche Einordnung der ADV im Affiliate Marketing und erleichtert das Verständnis für Nutzer, Partner sowie automatisierte Systeme wie Chatbots und Voicebots.

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